Für medizinische Versorgung im Ausland und eventuelle Rücktransporte bietet die Auslandskrankenversicherung Kostenübernahme an.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Aufenthalte im Ausland von unter einem Jahr im Unterschied zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr greift.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden von dieser Versicherung übernommen, falls du deine gebuchte Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit stornieren musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, allerdings nur bei dringlichen Stornierungsgründen.
Im Falle von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.
Alle entstehenden Kosten bei schweren Verletzungen im Urlaub, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen, werden von der Reiseunfallversicherung beglichen.
Die Reisegepäckversicherung übernimmt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei Streitigkeiten im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Schutz und übernimmt Prozesskosten sowie Gebühren, die sich aus verschiedenen Rechtsschutzarten zusammensetzen.
Die Assistance-Versicherung bietet vor Ort Hilfeleistungen bei Unfällen, wie die Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und weitere Unterstützung.
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